reif.systems · Stand 2026-10-25.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter, Kundenkreis und Vertrag
Anbieter ist Christian Reif, reif.systems, Guntherstraße 6, 90530 Wendelstein, service@reif.systems. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der registrierende Inhaber bestätigt seine Berechtigung, für den Betrieb zu handeln. Mit Kontoerstellung und Annahme dieser Bedingungen einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kommt der Nutzungsvertrag zustande. Diese Texte sind jederzeit abrufbar und druckbar. Datenschutzhinweise informieren über die Verarbeitung; sie sind keine pauschale Einwilligung.
2. Leistung und Preise
Aktionsvorteile bietet die Erstellung, Weitergabe, Aktivierung und Einlösung von Vouchern, Stempelkarten und betrieblichen Kooperationen. Leistungsumfang, Kontingente und gegebenenfalls Preis eines Tarifs werden vor der Buchung in der App angezeigt. Free ist kostenlos. Kostenpflichtige Leistungen entstehen erst durch die ausdrücklich bestätigte Buchung; angezeigter Endpreis und Abrechnungszeitraum sind maßgeblich. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
Für eigene Gutscheine und Kooperationsgutscheine gelten getrennte Wochenkontingente je ausstellendem Betrieb. Ein Kooperationsgutschein zählt beim Betrieb, der ihn an seinen Kunden ausstellt, nicht beim einlösenden Partner. Die in der App für den Tarif ausgewiesenen Mengen gelten jeweils von Montag 0 Uhr bis zum folgenden Montag 0 Uhr in der Zeitzone Europe/Berlin. Nicht genutzte Mengen werden weder übertragen noch zwischen den Kontingenten verrechnet. Ein erfolgreich ausgestellter Gutschein verbraucht eine Einheit; erneutes Teilen oder Wiederholen desselben erfolgreich abgeschlossenen Ausstellungsvorgangs verbraucht keine weitere. Auch nach Stornierung, Ablauf oder Einlösung bleibt die Ausstellung für diese Woche gezählt. Das bloße Anlegen eines Angebots sowie Stempelkarten, Stempel und deren direkte Belohnungseinlösungen verbrauchen kein Gutschein-Wochenkontingent.
Tarifwechsel setzen den bereits aufgelaufenen Wochenverbrauch nicht zurück. Grenzen für gleichzeitig aktive Aktionen, Kooperationsplätze, aktive Stempelprogramme und laufende Stempelkarten gelten zusätzlich. Bereits ausgestellte gültige Gutscheine, gesammelte Stempel und zugesagte Belohnungen bleiben durch einen Tarifwechsel oder eine Kontingenterschöpfung erhalten; die Ausgabe neuer Gutscheine, Karten und Sammelrunden richtet sich nach den geltenden Grenzen. Zusätzliche, zwischen Partnern vereinbarte Angebotskontingente bleiben maßgeblich.
Optionale Webseiten-, Hosting- und Domainleistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung im vereinbarten Umfang und zum vorab vereinbarten Preis erbracht. Domains werden für den Kunden verwaltet. Beim Ende der Zusammenarbeit übergeben wir die für Übertragung und weitere Nutzung erforderlichen Domain-Zugangsdaten beziehungsweise Transferinformationen sowie die beauftragte Webseite und bereitgestellten Inhalte in einem nutzbaren Format. Rechte Dritter und gesonderte Drittanbieter-Lizenzen bleiben bestehen.
2a. Individuell freigeschaltete Website-Gutscheine
Die Selbstanforderung von Gutscheinen über eine Unternehmenswebseite ist eine optionale, individuell durch die Plattform freigeschaltete Funktion. Sie ist kein zusätzlicher öffentlicher Tarif. Der Betrieb kann dafür mehrere eigene aktive Aktionen als getrennte Webangebote konfigurieren. Die Freigabe und die jeweils geltenden Grenzen werden in der App angezeigt. Ohne gesonderte ausdrückliche Beauftragung entsteht hierdurch kein kostenpflichtiges Abonnement.
Für die Website-Ausstellung gilt ein eigenes Wochenkontingent des Betriebs, gemeinsam für alle seine Webangebote. Es ist unabhängig von den Wochenkontingenten für eigene Gutscheine aus der App und Kooperationsgutscheine. Wochenbeginn, Zählung erfolgreicher Ausstellungen und Behandlung von Wiederholungen entsprechen Abschnitt 2. Zusätzlich gelten ein eingestelltes Gesamtkontingent der zugrunde liegenden Aktion und ein gegebenenfalls eingestelltes Tageslimit des jeweiligen Webangebots. Die zusätzliche Tagesgrenze gilt je Kalendertag in Europe/Berlin. Die App zeigt eine unbegrenzte Freigabe ausdrücklich an.
Der Betrieb verwendet den bereitgestellten Einbettungscode ausschließlich für die im Webangebot freigegebene Webadresse. Er verantwortet die Inhalte, Erfüllbarkeit und rechtmäßigen Bedingungen seiner Aktion, die Gestaltung seiner Webseite und die vor der Dateneingabe zugänglichen Datenschutzhinweise. Er prüft persönliche Voraussetzungen wie eine Neukundenbedingung bei der Einlösung. Das Formular bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise; es erteilt keine Erlaubnis für weitere Werbung.
Der Betrieb kann Webangebote ausschalten. Eine Änderung oder Aufhebung der individuellen Freigabe oder das Erreichen einer Grenze beendet die Möglichkeit neuer Ausstellungen im betroffenen Umfang. Bereits ausgestellte Gutscheine und bestehende Kundenzusagen bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung von Aktion oder Bedingungen gilt nur für künftige Ausstellungen. Die allgemeinen Regeln zu vertraulichen Links, Einlösung, Löschung und Kontoschließung gelten auch für Website-Gutscheine.
Begrenzte Aktionen und Einlösungen
Der einlösende Betrieb kann für eine neue Aktion eine maximale Zahl erfolgreicher Einlösungen festlegen. Dieses Limit gilt gemeinsam für die direkte Ausgabe, Webseitenanforderungen und die zu derselben Aktion gehörenden Partnerangebote. Eine Anforderung, Aktivierung oder Terminbuchung reserviert keinen Platz. Nach Ausschöpfung endet die Aktion; noch offene betroffene Gutscheine sind nicht mehr einlösbar, auch wenn ihre persönliche Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Der Betrieb muss diesen Vorbehalt vor der Ausgabe klar anzeigen. Die Plattform ergänzt den Hinweis bei entsprechend konfigurierten neuen Gutscheinen und verlangt im Webseitenformular die Annahme der Angebotsbedingungen. Bereits ausgegebene Gutscheine werden nicht rückwirkend einem neuen Einlöselimit unterstellt. Nach der ersten Ausgabe bleibt das Einlöselimit dieser Aktion unverändert. Eine zusätzliche freiwillige Vergünstigung des Betriebs erfolgt außerhalb dieses Kontingents.
Einlöselimits sind von Ausgabekontingenten zu unterscheiden. Individuelle Adminfreigaben übersteuern die Tarifwerte des jeweils freigegebenen Bereichs. Eine unbegrenzte Webseitenfreigabe ermöglicht unbegrenzte Webseiten-Ausgaben bis zum Aktionsende; sie wird nicht durch das normale App-Ausgabekontingent begrenzt. Weitere Ausgabewege richten sich nach ihren eigenen Tarifwerten oder individuellen Adminfreigaben.
3. Abonnement und Kündigung
Kostenpflichtige App-Abonnements verlängern sich monatlich. Sie können jederzeit in der App zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bis dahin bleibt der gebuchte Umfang nutzbar. Nach Ende gelten die angezeigten Regeln des kostenlosen Tarifs; bereits zugesagte gültige Vorteile können im vorgesehenen Umfang weiter abgewickelt werden. Rechnungen werden im Konto zum Download bereitgestellt.
Die Kontoschließung ist ebenfalls selbstständig in der App möglich. Sie beendet die automatische Aboverlängerung und sperrt die Plattformnutzung sofort. Bereits fällige Entgelte bleiben geschuldet. Vor der endgültigen Schließung sollen benötigte Daten und Rechnungen exportiert und offene Kundenangebote abgewickelt werden. Die Schließung beseitigt keine Ansprüche der Endkunden gegen den jeweiligen Betrieb.
Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende
Der Inhaber kann unter Mehr → Konto → Daten exportieren jederzeit die noch gespeicherten Daten seines Betriebs herunterladen. Der Download enthält eine lesbare PDF-Übersicht, strukturierte JSON- und CSV-Dateien, gespeicherte Bilder mit Zuordnung sowie die ursprünglichen NDJSON-Datensätze. Kann das Gerät das ZIP nicht erstellen, wird der vollständige NDJSON-Export bereitgestellt. Rechnungen sind separat im Konto abrufbar. Die technische Dokumentation zu Datenumfang, Formaten und Schnittstelle ist unter https://www.reif.systems/datenexport/ frei abrufbar.
Exportiert werden vorhandene Unternehmens-, Konto- und Teameinstellungen, Aktionen, noch gespeicherte Voucher, Stempelprogramme und Karten samt Vorgängen, erhaltene Statistiken, Kooperationsprofile mit Standortergebnis und Bildzuordnung, Anfragen, Vereinbarungen und Angebotsversionen, Startbestätigungen, eigene zugängliche Partner- und Supportnachrichten sowie erforderliche Vertragsbelege. Bereits nach dem Löschkonzept entfernte Vorgänge werden nicht wiederhergestellt. Nicht exportiert werden Passwörter, geheime Zugangs- und Sicherheitskennungen, fremde Betriebsdaten außerhalb eigener berechtigter Vorgänge oder interne Sicherheitsdaten und geschützte Plattformsoftware. Diese Ausnahmen verhindern den Export der eigenen Nutzdaten nicht.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder eigener Infrastruktur kann in Textform an service@reif.systems mitgeteilt werden. Bitte Betrieb, Ziel, gewünschte Daten und Termin angeben; wir stimmen die erforderlichen technischen Angaben ab und unterstützen den Wechsel angemessen und sorgfältig. Eine zusätzliche Wechselkündigungsfrist wird nicht verlangt; vereinbarte laufende Tarifentgelte bleiben nach den Kündigungsregeln geschuldet. Der reguläre Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Beginn des abgestimmten Wechsels. Währenddessen halten wir die vertraglich geschuldete Leistung und den sicheren Datenzugang aufrecht. Ist dies technisch nicht möglich, begründen wir dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage und nennen einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern.
Nach dem Übergang stehen die exportierbaren Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Der Kunde teilt den erfolgreichen Abschluss mit. Der Nutzungsvertrag endet bei erfolgreichem Wechsel nach dem Übergangszeitraum oder bei einem stattdessen gewünschten Löschauftrag nach den gesetzlichen Vorgaben. Nach dem Abrufzeitraum beziehungsweise einem vereinbarten späteren Termin löschen wir die exportierbaren Daten bei erfolgreich abgeschlossenem Wechsel vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine ausdrücklich verlangte frühere endgültige Kontoschließung startet den beschriebenen Löschprozess; sie ist vom Wechsel mit Abruffrist zu unterscheiden. Für den Wechsel fallen keine zusätzlichen Wechsel- oder Datenübertragungsentgelte an.
Die Schnittstelle stellt strukturierte Daten und vorhandene Bilder bereit, keine lauffähige Kopie der Plattform. Eine automatische Einspielung oder identische Funktion beim Zielanbieter wird nicht zugesagt. Übernahme, Umwandlung und die Fortführung eigener Kundenzusagen sind mit dem Zielanbieter abzustimmen; zwingende gesetzliche Unterstützungspflichten bleiben bestehen.
4. Voucher, Stempelkarten und Teilnahme
Der ausstellende beziehungsweise einlösende Betrieb bestimmt und schuldet den zugesagten Kundenvorteil. Art, Umfang, Bedingungen und Gültigkeit ergeben sich aus dem konkreten Angebot. reif.systems schuldet keine Waren, Behandlungen oder Rabatte dieser Betriebe. Der Betrieb stellt nur rechtmäßige, klare und erfüllbare Angebote ein.
Ein ausgestellter Voucher wird nicht geändert. Der Inhaber kann ihn stornieren und bei Bedarf neu ausstellen. Nach Einlösung, Stornierung oder Ablauf werden Kundenangaben und Einzelvorgang automatisch bereinigt. Ein nachvollziehbarer persönlicher Vorgangsverlauf wird anschließend nicht dauerhaft als Archiv angeboten.
Bei Einlösung der Stempelkartenbelohnung entscheidet der Betrieb mit dem Kunden über eine neue Sammelrunde oder das Beenden. Der Inhaber kann die Karte auch vorher beenden; vorhandene Stempel und noch offene Vorteile sind davor mit dem Kunden zu klären. Die technische Beendigung ersetzt keine Erfüllung bestehender Kundenzusagen. Bei Weitersammeln bleiben der Kartenzugang und gegebenenfalls der Name für die nächste Runde erhalten.
Die Weitergabe persönlicher Links erfolgt ausschließlich an den vorgesehenen Empfänger. Ein Name ist freiwillig. Telefonnummern werden nicht von der Plattform gespeichert. Der Betrieb darf nur die für das gewünschte Angebot erforderlichen Daten eingeben, informiert vor deren Erhebung über die verlinkten Datenschutzhinweise und verwendet den Versand nicht für unzulässige Werbung. Sensible Kundendaten gehören nicht in Namen, Gründe, Nachrichten oder Freitexte.
5. Zusammenarbeit und gemeinsame Datenschutzaufgaben
Eine Kooperation kommt durch die in der App vorgesehene gegenseitige Bestätigung zustande. Beide Betriebe akzeptieren dafür diese Teilnahmebedingungen; ein zusätzlicher manueller Vertrag untereinander ist für diesen Standardablauf nicht erforderlich. Jeder Betrieb ist für seine Zusagen, seine Mitarbeiter und die bei ihm stattfindende Kundenabwicklung verantwortlich.
Soweit beide Betriebe gemeinsam über die betriebsübergreifende Empfehlung mittels Kooperationsvoucher entscheiden, vereinbaren sie für diesen begrenzten Verarbeitungsvorgang die folgende Aufgabenverteilung nach Art. 26 DSGVO: Der ausstellende Betrieb informiert den Kunden vor der Datenerhebung und ist erste Anlaufstelle für die gemeinsame Empfehlung. Der einlösende Betrieb verarbeitet die aktivierten Angebotsdaten nur zur zugesagten Einlösung, informiert bei eigenen zusätzlichen Verarbeitungen selbst und meldet notwendige Berichtigungen, Löschungen oder Datenschutzvorfälle unverzüglich an den Partner und, soweit technisch erforderlich, an reif.systems.
Jeder Betrieb prüft die Rechtsgrundlage seiner Handlungen und beantwortet ihn erreichende Betroffenenanfragen; beide unterstützen einander bei fristgerechter Erfüllung. Betroffene können ihre Rechte bei jedem der beiden Betriebe geltend machen. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung und die Identität beider Betriebe werden über den Datenschutzlink des Angebots zugänglich gemacht. Außerhalb der gemeinsamen Empfehlung, insbesondere bei eigenständiger Behandlung, Verkauf, Werbung und Buchhaltung, bleibt jeder Betrieb eigenständig verantwortlich. Die Plattform verarbeitet die Angebotsdaten als Auftragsverarbeiter nach der verknüpften Vereinbarung. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und Ansprüche Betroffener werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Sichere Nutzung und Datenschutz
Der Inhaber hält Unternehmens- und Kontaktdaten aktuell, vergibt nur berechtigte Mitarbeiterzugänge und schützt Zugangsdaten. Öffentliche Sichtbarkeit von Marketingkontakten wird gesondert gewählt; erforderliche Angaben zum verantwortlichen Betrieb sind über den Angebotshinweis abrufbar. Ein technisch unbeabsichtigter Verlust oder Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Bestandteil dieses Vertrags. Notwendige gesetzliche Aufbewahrung bleibt von Löschaufträgen unberührt; darüber hinausgehende personenbezogene Daten werden nach Zweckende gelöscht. Geschäftsrechnungen sind hiervon getrennt.
Inhalte, Meldungen und Nutzungsbeschränkungen
Rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Inhalte, Verletzungen fremder Rechte, unerlaubte Werbung, Drohungen und Missbrauch sind untersagt. Hinweise können ohne Anmeldung unter https://aktionsvorteile.reif.systems/inhalt-melden oder an service@reif.systems übermittelt werden. Bitte genaue Fundstelle, Begründung, Name und E-Mail sowie eine Erklärung guten Glaubens angeben. Auch unvollständige und anonyme Hinweise werden geprüft, insbesondere bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Die Kontaktstellen für Nutzer und Behörden bearbeiten Anfragen auf Deutsch und Englisch.
Wir prüfen Hinweise manuell, zeitnah, sorgfältig und objektiv; es erfolgt keine automatisierte Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Inhalten. Je nach Schwere und Umfang kommen Aufforderung zur Korrektur, Entfernung betroffener Inhalte, Einschränkung neuer Kontakte oder eine vorübergehende beziehungsweise bei schweren oder wiederholten Verstößen dauerhafte Betriebssperre in Betracht. Wir berücksichtigen die Rechte aller Beteiligten und wählen die erforderliche, verhältnismäßige Maßnahme. Bestehende Kundenansprüche bleiben unberührt. Bei unmittelbarer Gefahr können wir sofort handeln.
Bei vorhandenen Kontaktdaten erhalten Meldende eine Empfangsbestätigung und einen Entscheidungshinweis. Betroffene Nutzer erhalten spätestens mit einer Beschränkung eine konkrete Begründung zu Tatsachen, Grundlage, Umfang, Dauer und Überprüfungsmöglichkeiten im geschützten Konto beziehungsweise auf dem vereinbarten Kontaktweg. Die Identität Meldender wird nicht routinemäßig offengelegt. Eine kostenlose erneute manuelle Prüfung kann unter service@reif.systems angefordert werden. Gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben offen.
7. Störungen, Haftung und Schlussbestimmungen
Wir betreiben den Dienst mit angemessener Sorgfalt und Sicherheitsmaßnahmen. Erforderliche Wartung und technische Störungen können die Erreichbarkeit einschränken. Gesetzliche Mängel- und Leistungsrechte bleiben bestehen. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende datenschutzrechtliche Haftung bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen laufender Verträge werden nicht allein durch Veröffentlichung einer neuen Webseite wirksam. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
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